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Fragen zu Sprachreisen, Projektreisen und allen anderen Reisen
[/vc_column_text][vc_empty_space height=“17px“][vc_column_text]Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung unserer Antworten auf die häufigsten Fragen.[/vc_column_text][vc_empty_space height=“67px“][vc_column_text]
Infos zu Zahlungsabwicklung, Reisepass und Visum:
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Section
WAS MUSS ICH WANN UND AUF WELCHES KONTO EINZAHLEN?
Bank: Steiermärkische Sparkasse
Kontoinhaber: Cooltours GmbH
IBAN: AT64 2081 5061 0030 2600
BIC: STSPAT2GXXX
Bitte führen Sie bei einer Überweisung die Reisenummer und den Namen des Reiseteilnehmers bzw. der Reiseteilnehmerin als Verwendungszweck an.[/vc_column_text]
KANN ICH BEI COOLTOURS AUCH MIT KREDITKARTEN BEZAHLEN?
Bank: Steiermärkische Sparkasse
IBAN: AT64 2081 5061 0030 2600
BIC: STSPAT2GXXX
Bitte führen Sie bei einer Überweisung die Reisenummer und den Namen des Reiseteilnehmers bzw. der Reiseteilnehmerin als Verwendungszweck an.[/vc_column_text]
WIE BIN ICH IM FALLE EINER INSOLVENZ GESCHÜTZT?
Die über die Cooltours GmbH gebuchten Pauschalreisen sind durch eine Bankgarantie der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Lannach unter der Garantienummer 7594620 gemäß § 3 Abs. 3 der Pauschalreiseverordnung (PRV) abgesichert. Reisende haben sich innerhalb von 8 Wochen an den Abwickler (Europäischen Reiseversicherung, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Tel.: 01 317 25 00, info@europaeische.at)zu wenden, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Cooltours GmbH verweigert werden.
Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Cooltours GmbH finden Sie auf der Webseite https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA-Zahl 18962338.
Außerdem werden bis 20 Tage vor der Reise keine Anzahlungen über 20% des Reisepreises von uns verlangt.[/vc_column_text]
DARF ICH MIT EINEM ABGELAUFENEN REISEPASS/ FÜHRERSCHEIN/ PERSONALAUSWEIS REISEN?
Grundsätzlich gilt, dass innerhalb der EU ein Lichtbildausweis von einem EU-Mitgliedsstaat auch abgelaufen sein kann, jedoch gibt es hier von Land zu Land Unterschiede. Informationen zu den verschiedenen Ländern für österreichische Staatsangehörige sind auf der Seite der Bundesministerium zu finden: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/
Es wird geraten immer einen gültigen Lichtbildausweis mit sich zu führen!
Bei Flugreisen muss das Reisedokument gültig sein, da die Fluggesellschaften abgelaufene Personalausweise bzw. Reisepässe nicht akzeptieren und ggf. die Beförderung verweigern.[/vc_column_text]
BRAUCHE ICH EIN VISUM WENN ICH NACH IRLAND/ MALTA/ ... FAHRE?
WAS IST DIE EU-SCHÜLERREISELISTE UND WIE IST HIER VORZUGEHEN?
Die blau-grünen Formulare müssen vollständig ausgefüllt und alle reisenden Schüler*innen darauf eingetragen werden. Danach bestätigt die Schule mit Stempel und Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. WICHTIG: keine Passfotos auf das Formular kleben.
Ihr*Ihre Cooltours-Gruppenbetreuer*in gibt Ihnen gerne darüber Auskunft, ob Sie für Ihre Gruppe eine EU-Schülerreiseliste benötigen.
Schüler*innen mit Drittstaatsangehörigkeit benötigen überdies ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis), welches bis mindestens 6 Monate nach Ende der Reise gültig ist, sowie einen bis Reiseende gültigen Aufenthaltstitel für Österreich. Wenn die EU-Schülerreiseliste nur als Visumersatz und nicht als Reisepassersatz genutzt wird, müssen die eingetragenen Personen nur von der Schulleitung bestätigt werden. Wir empfehlen dennoch, die Liste auch von der jeweiligen Fremdenpolizeibehörde bestätigen zu lassen. Dies kann sowohl eine*r der betroffenen Schüler*innen als auch Sie selbst mit den notwendigen Dokumenten (Reisepass und Aufenthaltstitel aller betroffenen Schüler*innen) erledigen.
Die EU-Schülerreiseliste ist wichtig für die Ein- und Ausreise! Bitte halten Sie diese auf allen Flughäfen griffbereit.[/vc_column_text]
Infos zu Reisen nach Großbritannien:
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Section
WELCHE REISEDOKUMENTE SIND FÜR EINE REISE NACH ENGLAND NOTWENDIG?
Ein Konventions- oder Fremdenpass für Flüchtlinge ist gültig, jedoch muss ein Visum beantragt werden (siehe weiter unten).
Abgelaufene oder beschädigte Reisepässe werden nicht akzeptiert. Die Namen auf dem Reisepass und auf der Buchung müssen übereinstimmen.
Wichtig: Seit 2. April 2025 benötigen österreichische und EU-Staatsangehörige für die Einreise nach Großbritannien eine Electronic Travel Authorisation (ETA). Die ETA muss von jeder*m Reisenden selbst online beantragt werden und kostet GBP 16,-. Die Gültigkeit beträgt 2 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums ist mehrfaches Einreisen möglich. Die Bearbeitung dauert etwa 3 Werktage.
Siehe auch https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta
Eine gültige Krankenversicherung wird grundsätzlich bei der Reise vorausgesetzt.
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GILT IN ENGLAND DIE EU-SCHÜLERREISELISTE ALS VISUMSERSATZ?
Wir sind aber gerne behilflich, sollten Sie Erfahrungswerte benötigen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall ein Touristenvisum beantragt werden muss und kein Study-Visum.
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WIE GEHE ICH BEI EINER VISUMSBEANTRAGUNG VOR?
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall ein Touristenvisum beantragt werden muss und kein Study-Visum.
Die Visumsbeantragung sowie sämtliche Informationen dazu finden Sie direkt unter dem Link https://www.gov.uk/check-uk-visa.
Es ist möglich, die Info-Seite in verschiedenen Sprachen anzeigen lassen. Das Touristenvisum kann ab 3 Monate vor Reisebeginn beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt und daher frühestmöglich mit der Beantragung begonnen werden sollte.
Ein Visum ist meist sehr kostenintensiv, wobei die Höhe der Kosten je nach Staatsangehörigkeit variiert. Für die Beantragung eines Visums werden viele Originaldokumente samt deren Übersetzungen benötigt, was oft zu zusätzlichen Kosten führt. Diese Dokumente sowie der Reisepass werden für die Dauer der Bearbeitung des Antrags einbehalten. Laut derzeitiger Information können Visumsanträge nur in der Botschaft in Wien bearbeitet werden. Die genauen Kontaktinformationen finden Sie hier: https://www.gov.uk/world/organisations/british-embassy-vienna/office/british-embassy.
Leider bedeutet ein ausgefüllter Visumsantrag nicht automatisch, dass das Visum für die Reisenden auch tatsächlich ausgestellt wird. Bitte beachten Sie, dass für den Visumsantrag vorab Zahlungen zu leisten sind, welche im Falle einer Antragsablehnung durch die Behörden nicht rückerstattet werden.
Unabhängig von der Visumsvergabe fallen bei uns als Reiseveranstalter Stornogebühren im Falle einer Stornierung der Reise an, sobald die unterschriebene Anmeldung bei uns eingetroffen ist. Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn sich Reisende, welche ein Visum benötigten, für die Reise anmelden.
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Infos zu Stornoabwicklung, Versicherungsfragen und Rechte der Kund*innen:
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Section
KANN ICH NACHTRÄGLICH DIE KOMPLETTSCHUTZVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN?
WARUM SIND DIE STORNOKOSTEN GESTAFFELT?
MEIN KIND KANN NUN DOCH NICHT MITFAHREN UND ICH MÖCHTE STORNIEREN. WIE GEHE ICH AM BESTEN VOR?
WANN IST EINE STORNIERUNG DIREKT VOR DER REISE KOSTENFREI?
WARUM MUSS ICH STORNOKOSTEN ZAHLEN, WENN ICH EINE VERSICHERUNG ABGESCHLOSSEN HABE?
DECKT DIE EUROPÄISCHE REISEVERSICHERUNG EIN GRUPPENSTORNO?
EINE REKLAMATION WURDE ABGELEHNT - WAS KANN ICH TUN?
Im Falle einer Reklamation können Sie sich an die apf wenden, um eine kostenlose und unabhängige Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle zu Rate zu ziehen. Bitte beachten Sie, dass die apf nicht alle Beschwerden abdeckt. Bei Themen rund um Ihren Transfer können Sie sich auf jeden Fall bei der apf melden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte direkt von der Homepage. KONTAKT:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 WIEN
www.passagier.at
Die Cooltours Reise GmbH ist nicht verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kund*innen zu keiner Einigung, werden wir die für uns zuständigen Alternativen Streitbeilegungsstellen bekanntgeben und mitteilen, ob wir an einem allfälligen alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen.[/vc_column_text]
Konkrete Infos zur Reise:
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